Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission im BMWA 2008

Stahl, Kupfer, Bitumen

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Beschaffungskosten einiger Rohstoffe hat die Geschäftsstelle Bau bei der Unabhängigen Schiedskommission im BMWA eine Empfehlung zur Berücksichtigung der Kostenänderungen in den Baupreisen beantragt. Nach zwei Verhandlungsrunden liegt nun das Ergebnisprotokoll der Sitzung vor. (Siehe Download unten; Tagesordnungspunkt 1).

Der inhaltliche Wirkungsbereich der Empfehlung umfasst Bauaufträge, für die der wertmäßige Lieferanteil von Stahl, Kupfer oder Bitumen 1% des Gesamtauftragsvolumens übersteigt und nicht ohnehin bereits eine geeignete Preisumrechnungsregelung vorgesehen wurde. In Anlehnung an den Schwellenwert der Preisumrechnungsnorm ÖNORM B 2111 ist eine Vergütungsänderung dann zulässig, wenn Preisänderungen von Stahl, Kupfer oder Bitumen eine Änderung des Materialgesamtpreises von 2% überschreiten. Zur Anwendung kommen soll die Regelung bei allen laufenden und künftigen Ausschreibungen sowie bei bereits bestehenden Verträgen.

Die Unabhängige Schiedskommission richtet diese Empfehlung an alle öffentlichen Auftraggeber.

Download: Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission 01.09.2008

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