LKW-Maut Pauschalabgeltung

22.06.2005
Dipl.Ing. Peter Scherer

 

Der Beitrag "Mehrkosten durch LKW-Maut" hat über die Voraussetzungen zur Geltendmachung von Mehrkosten durch die LKW-Maut ab 1.1.2004 und das dazu von der Geschäftsstelle Bau in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Kropik und Prof. Stempkowski informiert.

Aufgrund der erheblichen administrativen Aufwendungen zur Ermittlung bzw. zum Nachweis dieser Mehrkosten hat die Geschäftsstelle Bau parallel dazu Kontakt mit der Auftraggeberseite aufgenommen, um zumindest bei den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern zu vereinfachten Abrechnungsmodalitäten zu kommen.

Im Mai 2004 fanden erste Gespräche  mit  Vertretern der (in der AGUT zusammengeschlossenen) großen Infrastrukturauftraggeber (ASFINAG, HL- AG, BEG) statt, mit dem Ziel, eine Pauschalabgeltung der Mehrkosten zu vereinbaren. Nach intensiven Verhandlungen wurde schlussendlich von der Auftraggeberseite bei Verträgen mit Basis ÖNORM B 2111 : 2000 ein Anspruch der Auftragnehmer auf Vergütung der durch die LKW-Maut entstandenen Mehrkosten dem Grunde nach zugestanden. Auftraggeber- und Auftragnehmerseite beauftragten daraufhin jeweils eigene Gutachten zur Ermittlung der Höhe einer möglichen Pauschalabgeltung.

Auf Basis dieser Gutachten fand Mitte Februar 2005 eine weitere Verhandlungsrunde statt. Nach längeren Diskussionen einigten sich die Verhandlungspartner schließlich auf einen Pauschalwert von 0,85%, der additiv auf den Preisanteil „Sonstiges“ aufgeschlagen werden kann. Dieser Pauschalwert wurde in weiterer Folge bei allen Mitgliedern der AGUT den Geschäftsleitungen zur Genehmigung vorgelegt. Im Download finden Sie das Schreiben der AGUT an die Geschäftsstelle Bau mit welchem nunmehr die Gültigkeit dieser Vereinbarung formal bestätigt.

Die Sondergleitung von 0,85% kommt auf allen Baustellen der ASFINAG, ÖBB-Infrastruktur Bau AG (HL-AG) und der BEG per 1. Jänner 2004 zur Anwendung.

Download: AGUT-Bestätigung zur Pauschalabgeltung der Mehrkosten durch LKW-Maut

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