Energieausweis-Vorlagegesetz - EAVG
Mit 3. August 2006 wurde das neue Energieausweis-Vorlagegesetz mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 137/2006 herausgegeben.
Es stellt die zivilrechtliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie dar und regelt, dass bei
- Verkauf und
- In-Bestand-Gabe (Vermietung, Verpachtung)
von Gebäuden und Nutzungsobjekten (z.B. Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis bei Vertragsabschluss auszuhändigen ist.
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von einzelnen Nutzungsobjekten (z.B. Wohnungen) ist ein Energieausweis für ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude oder für das gesamte Gebäude ausreichend.
Für Gebäude mit Baubewilligung nach dem 1.1.2006 gilt das Gesetz seit 1. Jänner 2008. Für Gebäude mit Baubewilligung vor dem 1.1.2006 tritt das EAVG ab 1.1.2009 in Kraft.


