Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf Teilbereiche (ausführende Tätigkeiten) Individuelle Befähigung

Eine individuelle Befähigung für eingeschränkte Teilbereiche des Baumeister-Gewerbes kann durch Ablegung eines Fachgesprächs nachgewiesen werden.

Die Fachgespräche finden in den Räumlichkeiten der Landesinnung statt und beinhalten u. a. folgende Inhalte: Bauordnung, Bautechnikverordnung, Arbeitsrecht, Statik, kaufmännische Kenntnisse, etc.

Ein Fachgespräch stellt eine Sonderleistung der Landesinnung gemäß § 125 WKG dar, wofür der Betrag von € 726,73 lt. Gebührendordnung der Landesinnung Bau NÖ vorgeschrieben wird.


Gewerbetreibende mit dieser Berechtigung dürfen aber keinesfalls:

· Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten planen, berechnen oder leiten (Bauleitung) – § 99 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO 1994
· Die Bauführerschaft im Sinne der niederösterreichischen Bauordnung übernehmen - § 25 Abs. 1 und 2 NÖ BauO

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