Arbeitssicherheit

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Kollektivvertrag

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Ausbildungsumlage

Die Ausbildungsumlage wird gemäß § 125 WKG im Auftrag und für Rechnung der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie von der BUAK eingehoben. Die Höhe der Ausbildungsumlage wird in der Gebührenordnung des jeweiligen Fachverbandes bestimmt. Die jeweilige Höhe der Ausbildungsumlage finden Sie auf der Homepage der BUAK.

Bundesheer und Zivildienst

Hier finden Sie unser Merkblatt für Arbeitgeber in Bauindustrie und Baugewerbe betreffend arbeitsrechtliche Auswirkungen Bundesheer und Zivildienst.

Aktuelle Gesetzestexte

 


Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz

Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) regelt die Ansprüche jener Arbeiter, die in Betrieben, die dem BSchEG unterliegen (zB Hoch- und Tiefbaubetriebe, Erdbaubetriebe), beschäftigt sind, und wegen Schlechtwetter einen Einkommensausfall erleiden. Der Schlechtwetterbeitrag wird von der Gebietskrankenkasse eingehoben, die Rückerstattung der Beträge erfolgt über die BUAK.

 


Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) regelt die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche jener Arbeiter (nicht aber der Angestellten), die in Betrieben beschäftigt werden, die dem BUAG unterliegen (zB Baumeisterbetriebe, Erdbaubetriebe).

  • Link zur BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse)

  • Link zur BUAK-MVK (BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH)

 


 

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