Arbeitssicherheit
Kollektivvertrag
Kollektivvertrag
Ausbildungsumlage
Die Ausbildungsumlage wird gemäß § 125 WKG im Auftrag und für Rechnung der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie von der BUAK eingehoben. Die Höhe der Ausbildungsumlage wird in der Gebührenordnung des jeweiligen Fachverbandes bestimmt. Die jeweilige Höhe der Ausbildungsumlage finden Sie auf der Homepage der BUAK.
Bundesheer und Zivildienst
Hier finden Sie unser Merkblatt für Arbeitgeber in Bauindustrie und Baugewerbe betreffend arbeitsrechtliche Auswirkungen Bundesheer und Zivildienst.
Aktuelle Gesetzestexte
-
Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz
Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) regelt die Ansprüche jener Arbeiter, die in Betrieben, die dem BSchEG unterliegen (zB Hoch- und Tiefbaubetriebe, Erdbaubetriebe), beschäftigt sind, und wegen Schlechtwetter einen Einkommensausfall erleiden. Der Schlechtwetterbeitrag wird von der Gebietskrankenkasse eingehoben, die Rückerstattung der Beträge erfolgt über die BUAK.
-
Erhöhung des Schlechtwetterstundenkontingents für die
-
Winterperiode 2006/2007 (keine Erhöhung)
-
Link zur BUAK
Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz
Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) regelt die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche jener Arbeiter (nicht aber der Angestellten), die in Betrieben beschäftigt werden, die dem BUAG unterliegen (zB Baumeisterbetriebe, Erdbaubetriebe).
-
Link zur BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse)
-
Link zur BUAK-MVK (BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH)


